Immer wieder kommt es zu Abmahnungen für Fehler im Impressum einer Webseite.
Das ungeliebte Dauerthema macht auch Webdesignern und Werbeagenturen das Leben schwer. Und das nicht nur aufgrund der Komplexität sondern vor allem aufgrund der Kurzlebigkeit der korrekten Darstellung. So fällt findigen Abmahn-Anwälten ständig etwas Neues ein um Internetnutzer und Webseitenbetreiber abzumahnen.
Aktuell kommt es zu Abmahnungen, wenn der Datenschutzhinweis nicht ausreichend ausgewiesen wird. Es reicht nicht aus, den Datenschutzhinweis im Impressum zu „verstecken“, sondern dieser muss separat kenntlich gemacht werden. Entweder durch ein Umbenennen des Links „Impressum“ in „Impressum/ Datenschutz“ oder über einen eigenen Link „Datenschutz“. Darüber hinaus muss der Link unmittelbar erreichbar sein – und zwar von jeder Seite aus. Platzierungen im Footer einer Website haben sich deshalb bewährt.
Diese Regeln gelten übrigens für alle Webseiten, also auch für Ihre Social Media – Seiten Facebook, google+, Twitter & Co.