Seit dem 01.12.2021 gilt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Es bringt einige Neuerungen und strengere Regeln für Webseitenbetreiber, Unternehmen und Agenturen. Für Webseitenbetreiber am wichtigsten: Cookies und Tracking-Dienste benötigen eine Einwilligung der Besucher!
Ab jetzt benötigen Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung, wenn sie Cookies setzen wollen. Bereits vorausgewählte Checkboxen zählen nicht mehr als echte und ausdrückliche Einwilligung und sind daher nicht zulässig. Das Gleiche gilt für Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit.
Für Webseitenbetreiber gilt nach dem TTDSG:
Lediglich für technisch notwendige Cookies oder Cookies, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen, braucht es keine aktive Einwilligung. Als technisch notwendige Cookies zählen Cookies, ohne die eine Webseite nicht funktionieren würde. Das können beispielsweise Session-Cookies für Warenkörbe oder Sprachversionen einer Webseite sein oder Cookies für Zahlungsprozesse.
Quelle: borlabs.io
Wicker | Agentur für Werbung
Susanne Wicker