Überall werden Gesichtsmasken gegen das Corona-Virus geschneidert, verkauft und gespendet. Doch die Schneider und Schneiderinnen sollten aufpassen – eine falsche Bezeichnung kann zu Abmahnungen führen:
Unternehmen und Einzelpersonen stellen aktuell vermehrt Gesichtsmasken her und schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: sie können vielleicht helfen, die Ausbreitung von Corona zu verhindern und verdienen zusätzlich ein bisschen Geld, da andere Einnahmen weg gebrochen sind.
Aber auch viele Freiwillige nähen Stoffmasken um diese an Vereine, Organisationen, etc. zu spenden. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn für diese Hilfsbereitschaft Abmahnungen drohen.
Grund dafür ist die Bezeichnung: Mundschutz oder Atemschutz ist Medizinprodukten vorbehalten und darf für einfache Stoffmasken nicht verwendet werden. Der Begriff „Schutz“ sollte in der Bezeichnung nicht verwendet werden. Ausschließlich Medizinprodukte wurden zuvor klinisch bewertet und müssen über ein CE-Zeichen verfügen.